Präambel:
Konzepte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Sportvereinen sind als erkennbarer Qualitätsentwicklungsprozess zu verstehen. Sie sollen dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und dadurch zu handlungsleitenden Orientierungen führen. Das vorliegende Schutzkonzept beschreibt die wichtigsten Handlungsfelder im Bereich Prävention und Intervention von sexualisierter und sonstiger Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen. Inhalt des Schutzkonzeptes sind strukturelle und prozessorientierte Maßnahmen zur Vermeidung (sexueller) Gewalt und Handlungsanweisungen im Verdachtsfall einer Kindeswohlgefährdung. Durch ein achtsames Miteinander sollen transparente, nachvollziehbare und kontrollierbare Strukturen und Prozesse zur Gewaltprävention geschaffen werden.
Die in den letzten Jahren bekannt gewordenen Vorfälle von (sexueller) Gewalt und Missbrauch haben die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisiert. Das Ausmaß ist weit größer als zu vermuten war. Das betrifft auch die Sportorganisationen und unseren VfL. Mit dem vorliegenden Schutzkonzept sollen mögliche Straftäter/innen in unserem Verein im Vorfeld abgeschreckt und im Verdachtsfall Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden.
Nachfolgend eine kurze Klärung der Begrifflichkeiten:
Definition: Eine Person wird sexueller Gewalt ausgesetzt, wenn sie zu körperlichen oder verbalen sexuellen Handlungen durch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene veranlasst oder ihnen ausgesetzt wird. Der Täter verletzt die Intimsphäre einer Person und befriedigt aufgrund von Macht- oder Generationsgefälle und/oder der Abhängigkeit des Kindes/Jugendlichen sein Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme von sexuellen Handlungen.
Dabei werden folgende Formen unterschieden:
Grenzverletzungen
o Zu-Nahe-Kommen
o Bloßstellen
o Missachtung der Schamgrenzen o Unangemessenes Ausfragen
Übergriffe
o Massive und häufige Grenzverletzungen o Psychische Übergriffe
o Körperliche Übergriffe
Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt
o Sexuelle Gewalt
o Sexuelle Handlungen o Sexueller Missbrauch
1. Umgangsformen, Leitbild und Kultur der Achtsamkeit
Umgangsformen
Der VfL Bardenberg setzt sich für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere aller uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu müssen sie auch im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren. Unsere Vereinsmitglieder haben ein Recht darauf, respektvoll behandelt zu werden. Der wertschätzende Umgang mit unseren Kindern und Jugendlichen steht für uns an vorderer Stelle. Neben dem Schutz von Kindern und Jugendlichen gilt es in besonderem Maße, das freiwillige Engagement in einer zunehmend individualistisch orientierten Gesellschaft zu fördern. Ehrenamtliche Mitarbeiter müssen geschützt werden. Neben der sportlichen Entwicklung fördern wir die gesellschaftliche Verantwortung unserer Mitglieder, insbesondere der Heranwachsenden.
Leitbild
Der VfL Bardenberg ist in seinen Aktivitäten grundsätzlich offen für alle Menschen. Wir wollen soziale Integration bewirken, wobei die Selbstachtung und der Respekt vor der Würde des Menschen von großer Bedeutung sind. Wir fördern eine vorurteilsfreie Begegnung von Menschen im Sport, weil jeder Mensch einzigartig und wertvoll ist. Deshalb heißt der VfL jeden Menschen herzlich willkommen. Der Umgang untereinander ist geprägt von Wertschätzung, Hilfsbereitschaft, Höflichkeit und Fair- Play. Sportliche und gesellschaftliche Regeln werden beachtet und das Handeln unterliegt den Grundsätzen der Ehrlichkeit, Gerechtigkeit und Vergebung. Wir möchten unseren Kindern und Jugendlichen neben dem Sport wichtige Werte mit auf ihren weiteren (Lebens-)Weg geben. Wir leben Gemeinschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zur Entfaltung der Persönlichkeit.
Kultur der Achtsamkeit
Es gilt die Augen zu öffnen gegenüber den Gefährdungen des Sport: Sexualisierte Gewalt, Doping und Medikamentenmissbrauch. Eine aktive Prävention bei Sportler/innen, Übungsleiter/innen, Trainern und Eltern ist wichtig. Dazu dient vor allem eine Kultur des Vertrauens. Grenzüberschreitungen jeglicher Art werden nicht
toleriert. Wir möchten Kinder und Jugendliche in unserer Arbeit darin unterstützen, die Fähigkeit zu entwickeln, achtsam und aufmerksam zu werden. Sie sollen auf ihre „innere Stimme“ hören und auf ihre Intuition vertrauen können. Wir sind achtsam, wenn es einem Kind nicht gut geht (Kind hat Verletzungen, ist auffällig dünn oder ungepflegt). Zeigt ein Kind oder Jugendlicher stark veränderte Verhaltensweisen, haben wir es im Blick und beobachten das Verhalten über einen längeren Zeitraum. Falls nötig holen wir uns die Meinung eines zweiten Verantwortlichen mit ein. Wir tolerieren kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten (egal ob verbal oder nonverbal) und beziehen dagegen Stellung.
2. Auswahl der Ehrenamtlichen
Alle Übungsleiter/innen, die im kinder- und jugendnahen Bereich tätig sind, müssen ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Der Übungsleiter (ÜL) wird vom Verein eingesetzt und handelt im Auftrag des Vereins. Der Verein muss sich bei der Auswahl seiner Übungsleiter sorgfältig verhalten, eine förmliche Qualifikation des ÜL ist nicht zwingend erforderlich. Die Trainer und Übungsleiter müssen diese Schutzvereinbarung zur Kenntnis nehmen und unterzeichnen.
Für die Trainer und Übungsleiter in der Kinder- und Jugendarbeit gelten folgende Grundsätze:
Mein Wirken in der Kinder- und Jugendarbeit des VfL Bardenberg ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt.
Die Kinder- und Jugendarbeit bietet persönliche Nähe und eine Gemeinschaft, in der Lebensfreude und ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden.
Deshalb verpflichte ich mich auf folgende Leitprinzipien für mein ehrenamtliches Engagement:
- Ich unterstütze die mir anvertrauten Mädchen und Jungen darin, ein gesundes Selbstbewusstsein und die Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu entwickeln.
- Ich achte die individuelle Persönlichkeit und Würde von Kindern und Jugendlichen und bringe ihnen Wertschätzung und Vertrauen entgegen.
- Ich gestalte die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehe verantwortungsbewusst mit deren individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz gegenüber anderen Menschen um.
- Ich respektiere unbedingt die persönlichen Grenzen der Kinder und Jugendlichen. Das bezieht sich insbesondere auf deren Intimsphäre und persönliche Grenzen der Scham.
- Ich schütze die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichen und seelischen Gefahren und Schäden, vor Gewalt und Missbrauch.
- Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in Gruppen und Teams, bei Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr. Ich wende mich an entsprechende Vertrauenspersonen und vermeide wegen Vertuschungsgefahr eine Täter/in Konfrontation.
- Ich toleriere kein abwertendes sexistisches, diskriminierendes undgewalttätiges, verbales und nonverbales Verhalten und beziehe dagegen Stellung. Abwertendes Verhalten wird von mir nicht toleriert, sondern konstruktiv thematisiert.
- Ich habe eine besondere Vertrauens-, Autoritätsstellung und Vorbildfunktion gegenüber Kindern und Jugendlichen. Mit dieser Position gehe ich verantwortungsbewusst und selbstkritisch um. Mein Handeln als Leitungsperson / Mitarbeiter/in ist nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine vorhandenen Beziehungen und Abhängigkeiten aus.
- Ich weiß, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen eine strafbare Handlung ist mit entsprechenden disziplinarischen und strafrechtlichen Folgen.
- Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle, fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Vereins- und Verbandsleitungsebene, ggfls. die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten. DerSchutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- Ich wurde in Fragen des Kindes- und Jugendschutzes zur Prävention sexualisierter Gewalt informiert. Ich habe das institutionelle Schutzkonzeptgelesen und habe es verstanden.
- Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mitsexualisierter Gewalt (§§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234 bis 236 StGB) rechtskräftig verurteilt worden bin und auch insoweit kein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden ist. Für den Fall, dass diesbezüglich ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, verpflichte ich mich, dies meinem Arbeitgeber, bzw. der Person, die mich zu meiner ehrenamtlichen Tätigkeit beauftragt hat, umgehend mitzuteilen.3. SchutzvereinbarungMit dieser Schutzvereinbarung regeln wir Situationen, die Übergriffe ermöglichen.Körperkontakt:Körperliche Kontakte zu den Kindern und Jugendliche (im Training oder zum Trösten in den Arm nehmen oder um Mut zu machen) müssen von diesen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.Hilfestellung:Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Hilfestellung; gegenseitige Hilfestellung durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit und Art und Weise der Hilfestellung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
Verletzung:
Körperkontakt nur für die Dauer und zum Zweck der Versorgung der Verletzung; gegenseitige Hilfe durch Kinder, sobald und soweit das möglich ist. Notwendigkeit, und Art und Weise der Versorgung ggf. vorab erklären und abklären, ob das so in Ordnung ist.
Duschen:
Kein Duschen mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer/innen duschen nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen. Während des Duschens betritt der Trainer/in die Duschen nur im Rahmen seiner/ ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern.
Umkleiden:
Kein Umkleiden mit Kindern bzw. Jugendlichen: Trainer/innen kleiden sich nicht gleichzeitig und im gleichen Raum mit Kindern und Jugendlichen um. Während des Umkleidens betritt der Trainer/in die Umkleiden nur im Rahmen seiner/ihrer Aufsichtspflicht, ggf. mit einem weiteren Erwachsenen und/oder mit anderen Kindern. Gang zur Toilette Kleine Kindern, die hier Hilfe benötigen, werden von einem Elternteil begleitet; ist dieses nicht anwesend, wird mit den Eltern abgesprochen, was und wie geholfen werden kann und muss.
Training:
Bei geplanten Einzeltrainings wird möglichst immer das „Sechs-Augen Prinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h. wenn ein(e) Trainer/in ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein(e) weitere(r) Trainer/in bzw. ein weiteres Kind anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen. (Dies erschwert Übergriffe, da nicht auszuschließen ist, dass eine weitere Person unbemerkt hinzukommen könnte.)
Fahrten:
Mitnahme Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Trainers bzw. der Trainerin (Wohnung, Haus, Garten, Boot, Hütte usw.) mitgenommen. Diese Regelung gilt auch für das Angebot der Übernachtung bei Wettkämpfen bzw. Trainingslagern. Übernachtung Trainer/innen übernachten nicht in Zimmern gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen. Geheimnisse Trainer/innen teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein/e Trainer/in mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
Geschenke:
Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kindern bzw. Jugendlichen werden durch Trainer/innen keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Trainer bzw. einer weiteren Trainerin abgesprochen sind. (Diese Regelung erschwert es Täter/innen Kinder in ein persönliches Abhängigkeitsverhältnis zu bringen, um dadurch Aufdeckung zu verhindern.
4. Notfallplan und Meldeketten
Wenn ein Kind oder Jugendlicher von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, halte dich an folgende Schritte:
Zuhören und ernst nehmen
Höre aufmerksam zu. Signalisiere, dass es okay ist, über das Erlebte zu sprechen. Es kann sein, dass Dir zunächst nur ein kleiner Teil erzählt wird. Akzeptiere, wenn der/die Betroffene nicht weiter sprechen will. Glaube ihm/ihr und nimm sie/ihn ernst. Spiele nichts herunter. Versichere, dass er/sie keine Schuld an dem Erlebten hat.
Weiteres Vorgehen mit dem/der Betroffenen klären
Behandle das Gespräch vertraulich, aber mach deutlich, dass Du Unterstützung und Rat holen wirst. Beziehe ihn/sie altersgemessen mit ein und informiere ihn/sie über Dein weiteres Vorgehen.
Sachverhalt dokumentieren
Protokolliere genau und zeitnah, was Dir berichtet wurde bzw. was Du gehört oder gesehen hast. Vermeide eigene Interpretationen. Im Fall eigener Vermutungen überlege, auf welchen Beobachtungen diese beruhen und dokumentiere entsprechende Anhaltspunkte.
Rat und Unterstützung holen
Wende Dich an eine Vertrauensperson, die verantwortliche Leitung oder eine andere Beratungsstelle. Auch wenn Du unsicher bist, ob Deine Vermutung berechtigt ist, können Fachkräfte Dir helfen, Deine Beobachtungen zu sortieren. Sie beraten Dich, welche Schritte als nächstes sinnvoll sind und welche Stellen informiert werden müssen.
Beachte allgemein
Bewahre Ruhe. Überstürze nichts. Stelle keine eigenen Nachforschungen an. Kontaktiere auf keinen Fall den oder die Beschuldigte/n. Bringe nichts an die Öffentlichkeit. Opferschutz steht an erster Stelle. Hole Dir dazu Hilfe und Unterstützung.
Meldekette
Treten konkrete Ereignisse oder Verdachtsfälle auf, stehen folgende Meldewege für Betroffene, Eltern, oder Trainer zur Verfügung:
Für die Handballabteilung
1) Trainer, Betreuer, Übungsleiter
2) Vorstand Jugend, Ralf Audi (Tel: 01703137083)
3) Vorstand Handball, Lutz Kolberg (Tel: 01724263477)
Für die Tennisabteilung:
1) Trainer, Betreuer, Übungsleiter
2) Vorstand Jugend, Mario Priem (Tel.: 01741840577)
3) Vorstand Tennis, Sigi Offermanns (Tel.: 015772667550)
Oliver Rosenbaum (Tel.: 015782581031)
Die Meldekette wird auf der Homepage veröffentlicht und somit allen Mitgliedern zugänglich gemacht. Der Vorstand und die Abteilungsleitungen sind sich ihrer Verantwortung bewusst. Der 1. Vorsitzende bzw. ihr Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen. Die jeweiligen Vereinsebenen (Abteilungsleitungen, Übungsleiterinnen und Übungsleiter) nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereich wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt von Gewalt bekannt wird.